Entwicklung des Internet Berufe im Internet Barrierefreies Internet eCommerce |
| Barrierefreies Internet |
1. Einleitung zum barrierefreien Internet 2. Behinderung und ihre Formen sowie die gerechte Umsetzung 3. Cascading Style Sheets (CSS) 4. Software zur Umgehung von Barrieren und zur Prüfung der Behindertentauglichkeit eigener Webseiten 5. Behindertengleichstellunggesetz §11 |
| 1. Einleitung zum barrierefreien Internet |
In Deutschland leben 6,6 Millionen schwer behinderte Menschen und für viele von ihnen ist das Internet das einzige Kommunikationsmittel um mit der Außenwelt kommunizieren zu können. Viele der Internetseiten sind aufgrund ihrer gestalterischen Umsetzung für diese Menschen gar nicht oder nur schwer zugänglich. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig, oft geschieht dies aus Unkenntnis und fehlendem Vorstellungsvermögen oder auch aus dem Glauben heraus, dass Behinderte nicht die Zielgruppe seien wie auch dass ein neuer Auftritt zu teuer sei. Das Internet bekommt bei behinderten Menschen einen immer höheren Stellenwert, was die soziale wie berufliche Integration betrifft, zugewiesen. Viele Erledigungen des Alltags sind selbständig durch das Internet machbar geworden und es erhöht die gesellschaftliche Mobilität. All dies ist jedoch nur möglich, wenn es einen barrierefreien Zugang zu diesem Medium gibt. Die Mehrheit der Bevölkerung kann mit dem Begriff "barrierefreies Internet" nichts verbinden - ein sehr erschreckendes Ergebnis der Online-Umfrage zu diesem Thema. Daraus kann man unter anderem schließen, dass Barrieren oft aus Unwissenheit heraus entstehen. Es ging bei der Umfrage in erster Linie um den Bekanntheitsgrad des Ausdrucks "barrierefreies Internet" und wie oder ob überhaupt die Umsetzung erfolge. Keinen barrierefreien Internetauftritt haben 82% der Befragten, wovon sich 80% der Befragten der Problematik überhaupt nicht bewusst waren. Die häufigsten Gründe für den fehlenden barrierefreien Internetauftritt waren fehlende Information zur Realisierung (56%), andere Zielgruppe (12%) und zu hohe Kosten (9%), 23% gaben keine spezifischen Gründe an. Jedoch haben schon immerhin 18% der Befragten einen barrierefreien Internetauftritt, von denen 73% umgerüstet haben und 27% einen separaten Auftritt haben. Berücksichtigt wurden hauptsächlich folgende Behinderungen: Sehbehinderung/Blindheit (42%), körperliche Behinderungen (19%), Schwerhörigkeit/Taubheit (18%), Sprachbehinderungen (13%) und geistige Behinderungen (8%). Es wurden durchschnittlich 30% des gesamten Online-Etats für diese Umsetzung ausgegeben. Beteiligt an dieser Umfrage waren insgesamt 245 Unternehmen, öffentlich/staatliche Einrichtungen, Hersteller von Produkten für Behinderte, Vereine/Stiftungen und Parteien. |
| top |
| 2. Behinderung und ihre Formen sowie die gerechte Umsetzung |
Sehbehinderung/Blinde Zuerst einmal muss man zwischen Menschen mit Sehstörungen, Farbblinden und Blinden unterscheiden. Diesen Menschen ermöglichen spezielle Monitore und Software, Texte auf ihre individuellen Bedürfnisse hin zu vergrößern bzw. den Text mittels Sprachausgabesystem vorzulesen. Auf umfangreiche Tabellen sowie unbetitelte Bilder sollte man bestenfalls verzichten, da das Sprachausgabesystem nicht in der Lage ist diese auszulesen. Blinde verwenden textorientierte Browser wie Lynx oder Hilfsprogramme wie Screenreader, von denen sie den Text per Sprachausgabe vorgelesen bekommen oder sie ertasten den Text mit einer Braille-Zeile. Demzufolge bleiben ihnen Informationen in Bildern oder Animationen verschlossen. Man sollte folgendes bei der Umsetzung eines barrierefreien Internets beachten:
Hörschädigungen Schwerhörige und taube Menschen sind die zweitwichtigste Gruppe, auf welche eingegangen werden muss, da Unternehmen immer mehr vermehrt in ihrem Internetauftritt Video und Sound integrieren. Jedes Nicht-Text-Element sollte demnach auch als Text-Dialog abrufbar sein, was durch Untertitel oder auch separate Seiten gelöst werden kann. Es sollten ebenso Deskriptionen für Videospuren in Zeit-Basierten Multimedia-Präsentationen angeboten werden. Für Gehörlose ist die deutsche Sprache eine Sprache, die sie nie gehört haben und sie können sie deshalb auch nicht vollständig erlernen. Deshalb gibt es große Schwierigkeiten beim inhaltlichen Verständnis des Textes, die man jedoch mittels Gebärdensprache beheben könnte. Ein Angebot der Texte via Video in Gebärdensprache wäre das Optimum und dieses geschieht zum Glück auch schon teilweise, zum Beispiel bei der Polizei in NRW und bei der Bundesagentur für Arbeit. Bald schon soll es die Möglichkeit geben, einen Avatar zur Produktion von Gebärdentexte im Internet einzusetzen, was die Downloadzeit erheblich kürzt. Zudem können die Texte in Teilen schnell geändert werden und dies eignet sich besonders für häufig aktualisierte Webinhalte. Sprachbehinderungen In Kombination mit einer anderen Behinderung treten häufig Sprachstörungen auf, welche zum Beispiel durch die Krankheit Multiple Sklerose oder durch einen Schlaganfall hervorgerufen werden. Der Inhalt eines Internetauftrittes sollte so strukturiert sein, dass der Benutzer die Geschwindigkeit des Ablaufes auf seine individuellen Bedürfnisse anpassen kann. Körperliche Behinderungen Körperlich behinderte Menschen sind in der Regel auf einen Mundstick oder auf die Tastatur angewiesen, damit sie sich durch die Seiten klicken können. Man sollte folgendes bei der Umsetzung eines barrierefreien Internets beachten:
Geistige Behinderungen Geistig behinderte Menschen wie zum Beispiel Dyslexie-Patienten, brauchen kurze wie auch einfache Inhalte, weil sie mit einer langen und unüberschaubaren Information Schwierigkeiten haben. Man sollte folgendes bei der Umsetzung eines barrierefreien Internets beachten:
Barrierefreie Webseiten erfordern selbstverständlich einen entsprechenden Aufwand an Konzeption und Realisation wie Webseiten für Nichtbehinderte, jedoch können schon minimale Lösungen und etwas Engagement vielen Behinderten den Zugang zum Internet ermöglichen. Die Entscheidung, ob ein zusätzlicher Internetauftritt gestaltet werden soll oder den bereits vorhandenen Auftritt in einen behindertengerechten umzuwandeln, muss jeder für sich selbst treffen. Möchte man jedoch nicht auf Animationen, Flash, Werbebanner oder ähnliches verzichten, bietet sich ein zusätzlicher Auftritt an. Es gibt jedoch auch viele optisch ansprechende Gestaltungsmöglichkeiten, die beide Versionen vereinen. |
| top |
| 3. Cascading Style Sheets (CSS) |
Cascading Style Sheets beschreiben, wie Dokumente, ob am Bildschirm, auf Papier oder durch andere Medien, gezeigt werden. CSS ermöglicht es, dass der in HTML oder XML ausgezeichnete Text ein Layout versehen bekommt. Im Jahr 1989 wurde HTML durch Tim Berners - Lee entwickelt und es hat sich inzwischen zur anfänglich ausschließlichen textbasierten Version einiges entwickelt. Im Dezember 1996 entwickelte das W3-Konsortium Cascading Style Sheets, eine Zusatzsprache, die nur für die graphische Darstellung der Seiten genutzt werden konnte. Fast alle Seitenlayouts im Internet basieren heutzutage auf dieser Sprache und die Erstellung eines sauberen Webdesigns benötigt dringend CSS. |
| top |
| 4. Software zur Umgehung von Barrieren und zur Prüfung der Behindertentauglichkeit eigener Webseiten |
Text-Only Browser (Lynx 2.8.5) Die Betrachtung der Webseiten mit einem Text-Only Browser ermöglicht die Sichtweise eines Behinderten mit seinen technischen Einrichtungen. IBM Home Page Reader Der IBM Homepage Reader für Windows ist ein sprechender Internetbrowser. Die Software bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Nutzung von Informationen und Angeboten im Internet. Bildschirmtastatur 1.5 Dieses Programm ist für Menschen mit grobmotorischen Störungen, denn sie haben enorme Schwierigkeiten immer die richtige Taste zu treffen oder Probleme mit den Tastenkombinationen. Wesentlich leichter ist es, mit einer Maus auf den entsprechenden Button zu klicken. Das Wörterbuch lernt automatisch dazu und wird bei der Beendigung des Programms in eine Datei gespeichert. Dieses Programm kann auch im Chat verwendet werden. Bildschirmlupe 1.0 Wie der Name es schon erahnen lässt, vergrößert dieses Programm alles, was auf dem Monitor sichtbar ist. Nach dem Starten des Programms erscheint ein Lupensymbol links neben der Uhr auf der Startleiste. Durch das Anklicken mit der rechten Maustaste auf dieses Lupensymbol, öffnet sich ein Kontextmenü mit vielen Einstellungsmöglichkeiten. Dateiverwalter 1.0 - Dateimanager für Behinderte Dieses Programm lässt sich komplett mit nur einer Hand bedienen und ist auch für Nichtbehinderte nutzbar, da es drag & drop-fähig ist. Tippse 1.0 Für körperbehinderte Menschen, die zwar mit einer Tastatur umgehen können, jedoch sehr langsam beim Schreiben sind, ist dieses Programm. Die Tipparbeit wird durch ein Wörterbuch teilweise erspart, da es den Wortschatz beim Schreiben selbständig erweitert und so kann man Wörter komplett übernehmen oder fertig schreiben lassen, was auch die Schreibgeschwindigkeit erhöht. Zusätzlich kann das Wörterbuch editiert werden und demzufolge nach können auch ganze Sätze eingegeben werden. Dieses Programm arbeitet mit allen Textanwendungen wie zum Beispiel Word, Excel, Notepad, Chatfenster etc. Tastenmaus 1.0 Dieses Programm wurde für behinderte Menschen geschaffen, die körperlich nicht in der Lage sind, mit einer Maus oder einem Trackball umzugehen. Per Tastatur können alle Mauszeigerbewegungen sowie alle Mausklicks durchgeführt werden und es stehen dem Nutzer über 20 Tasten zur Verfügung, welche er mit Maus- und Einstellungsfunktionen belegen kann. Dieses Programm bietet sehr viele Einstellungsmöglichkeiten, wie unter anderem Mauszeigergeschwindigkeit, Doppelklickgeschwindigkeit und Einrastfunktionen. |
| top |
| 5. Behindertengleichstellunggesetz §11 |
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) Am 7. November 2001 beschloss das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze". Der Paragraph §11 (Barrierefreie Internetseiten) wird hier ausführlich besprochen. § 11 Barrierefreie Informationstechnik (1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und Angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten 1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen, 2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung, 3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen. (2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten. Erläuterung zu § 11: Barrierefreie Informationstechnik Absatz 1 findet Anwendung auf das Rechtsverhältnis der Verwaltung zu Bürgerinnen und Bürgern als Nutzer des dort beschriebenen IT-Angebots. Demgegenüber ist das Rechtsverhältnis der Verwaltung zu ihren Mitarbeitern bereits in § 81 Abs. 4 SGB IX geregelt, der einen Rechtsanspruch des schwer behinderten Mitarbeiters auf eine seiner Behinderung entsprechende Ausstattung seines Arbeitsplatzes vorschreibt. Die technische Gestaltung von Internetseiten sowie grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, erlauben insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen häufig nicht eine Nutzung in vollem Umfang; hierzu bereits entwickelte Standards finden bislang nicht hinreichend Beachtung. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene laufen daher zahlreiche Aktivitäten, um den Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu IT zu fördern (Erarbeitung und Verbreitung entsprechender technischer Standards, Forschungsvorhaben, Selbstverpflichtungen etc). Der auf dem Europäischen Rat von Feira im Juni 2000 angenommene Aktionsplan der Kommission "eEurope 2002 - eine Informationsgesellschaft für alle", der ganz allgemein die Nutzung von Informationstechnologien fördern will, enthält zur Frage des IT-Zugangs von behinderten Menschen in einem eigenen Kapitel die Vorgabe, dass behinderte Menschen die Informationen auf allen Web-Seiten des öffentlichen Sektors der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen erreichen und voll von den Möglichkeiten der "Regierung am Netz" profitieren können. Hierfür ist in dem Programm als konkretisierende Maßnahme vorgesehen, dass bereits existierende technische Standards, die Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative), für die öffentlichen Webseiten übernommen werden. Diese politische Selbstverpflichtung der EU-Mitgliedstaaten soll nun mit § 11 Abs. 1 für den Bereich der Bundesverwaltung umgesetzt werden. Der Anspruch behinderter Menschen auf barrierefreie Internetangebote im Bereich der Bundesverwaltung entsteht dabei nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung. Dies hat zur Folge, dass der Umfang des Anspruchs schrittweise in Abhängigkeit von den technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten der in § 7 Abs. 1 Satz 1 genannten Träger öffentlicher Gewalt, aber auch der bereits erwähnten gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben und danach bis zur Erreichung des Ziels der Barrierefreiheit fortgeschrieben wird. Zu den in der Rechtsverordnung zu berücksichtigenden Aspekten des Anspruchs zählen nach dem Katalog des Satzes 2 der Kreis der in den Geltungsbereich einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen (z.B. blinde oder sehbehinderte Menschen, lernbehinderte Menschen), die technischen Standards (wie z.B. die bereits erwähnten Leitlinien der WAI), der maßgebliche Zeitpunkt ihrer Anwendung (einschließlich Übergangsregelungen) sowie Arten und Bereiche amtlicher Informationen (z.B. Broschürentexte oder auch Ausschluss bestimmter technisch problematischer Statistikreihen). Es wird dabei vorausgesetzt, dass die Nutzerinnen und Nutzer über eine für ihre Behinderung geeignete technische Ausstattung (z.B.Braille-Tastatur und -Drucker) verfügen. Die Rechtsverordnung wird im Einvernehmen mit dem für Behindertenpolitik federführenden Ministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Die Rechtsverordnung bedarf in angemessenen Abständen der Fortschreibung durch Anpassungsverordnungen, bis das Ziel der Barrierefreiheit erreicht ist. Das Bundesministerium des Innern wird hierzu unter Berücksichtigung der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten regelmäßig prüfen, ob die Rechtsverordnung weiter angepasst werden kann; auch die Fortschritte in diesem Punkt werden Gegenstand der Berichterstattung nach § 66 SGB IX sein. Nach Absatz 2 hat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten, d.h. sowohl Produzenten von Internetsoftware als auch Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen mit Hilfe von Internet darstellen, ihre Produkte im Wege von Zielvereinbarungen nach § 5 entsprechend den Vorgaben von Absatz 1 gestalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass es die Bundesregierung als ihre Aufgabe ansieht, den Aufbruch in die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts aktiv zu gestalten. Nach ihrem Willen sollen alle Menschen - auch behinderte - die Chancen des Internets nutzen können. Vorrangig ist die Entwicklung nutzer- und verbraucherfreundlicher Internetangebote im Bereich er Wirtschaft eine Aufgabe des privaten Sektors. Begleitend hierzu ergeben sich jedoch auch Aufgaben für die Politik. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sie in dem schnelllebigen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand, Wirtschaft und Interessenverbänden unterstützend wirken kann, wenn es um die Aufstellung von Qualitätsmerkmalen und Standards geht. Durch diese Zusammenarbeit wird gewährleistet, dass sich politische Vorgaben, nutzer- und anbieterseitige Anforderungen an Internetangebote und Fragen technischer Umsetzbarkeit und Machbarkeit bestmöglich vereinbaren lassen. Aus diesem Grund begleitet die Bundesregierung Initiativen und arbeitet mit Initiativen zusammen, die sich mit Fragen der Selbstregulierung im Internet beschäftigen. In der Vergangenheit wurden etwa im Rahmen der Initiative D21, die von der Politik unterstützt und beraten wird, Qualitätskriterien für Gütesiegelanbieter erstellt und Fragen der Selbstregulierung im Internet behandelt. Für behinderte Menschen ist eine möglichst umfassende, selbstbestimmte und uneingeschränkte Nutzung des Internets wünschenswert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie führt daher im Rahmen der Initiative der Bundesregierung "Internet für alle" eine Demonstrations- und Informationskampagne "Internet ohne Barrieren" durch. Dabei sollen Ideen, Vorschläge und Forderungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen aufgegriffen werden. Für sie gewinnt das Internet zunehmend an Bedeutung für die soziale und berufliche Integration. Sie können per Internet wieder viele Dinge des Alltags selbständig erledigen und ihre gesellschaftliche Mobilität erhöhen. Das erfordert aber einen barrierefreien Zugang zu diesem neuen Medium, was mit dieser Kampagne gefördert werden soll. |
| top |
| © 2005 Daniel von der Helm |